Der Bundestag hat am 09.02.2023 endlich beschlossen, worauf viele Vereine bereits gewartet haben: Die Mitgliederversammlung kann in hybrider und digitaler Form durchgeführt werden – unabhängig von einer Satzungsregelung.

Das bedeutet, dass künftig Mitgliederversammlung in Präsenz, als Videokonferenz oder in hybrider Form stattfinden können. Zudem kommt die Teilnahme per Chat, Telefonkonferenzen oder Abstimmungen per E-Mail hinzu.

Soweit sind das gute Nachrichten – allerdings bleibt eine „Hürde“ bestehen:

Wenn keine entsprechende Satzungsregelung vorhanden ist, ist für die wirksame Einberufung der Beschluss der Mitglieder notwendig. Dieser kann für alle oder nur einzelne zukünftige Versammlungen gelten.

Es ist ebenfalls notwendig, dass bei der Einberufung einer virtuellen oder hybriden Versammlung, angegeben werden muss, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können. Der Verein muss die Mitglieder also aufklären, was sie im Umgang mit den technischen Mitteln beachten müssen.

Diese neue Regelung ist dispositiv. Sie kann also auch durch bestimmte Satzungsregelungen ausgeschlossen werden.

Für die meisten Vereine ist diese neue Regelung aber eine Entlastung.

Es ist noch nicht klar, wann die Regelung in Kraft tritt; wir halten Sie natürlich auf dem Laufenden!