Allgemeine Hinweise:

  • Banner muss bei Erstöffnung der Website erscheinen (unabhängig davon, ob es sich um die Start– oder Unterseite handelt)
  • Zugriff auf Impressum und Datenschutzerklärung darf durch Cookie-Banner nicht behindert werden
  • Erst wenn aktiver Einwilligung durch Nutzer (z. B. durch Häkchen), dürfen Informationen gespeichert werden und/oder einwilligungsbedürftige Datenverarbeitung stattfinden
  • Auswahlmöglichkeiten dürfen nicht voreingestellt sein
  • Nudging (subtile Beeinflussung von Menschen, etwas Bestimmtes zu tun ohne Druck, Zwang oder ökonomische Anreize auszuüben) nicht generell unzulässig, aber unzulässig in folgenden Fällen:
  • mehrere Gestaltungsobjekte, die in eine bestimmte Richtung lenken (z. B. -Ablehn-Button kleiner als Akzeptier-Button)
  • Nutzer kann nicht freiwillig wählen

Inhalt von Cookie-Bannern:

  • einwilligungsbedürftige Zugriffe nach § 25 Abs. 1 TTDSG,
  • Verarbeitungsvorgänge, die auf Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO basieren,
  • konkrete Zwecke der Verarbeitung,
  • Information, sofern individuelle Profile angelegt und mit Daten von anderen Webseiten zu umfassenden Nutzungsprofilen angereichert werden,
  • Information, sofern Daten außerhalb des EWR verarbeitet werden,
  • Information, an wie viele Verantwortliche die Daten offengelegt werden,
  • Erläuterung, welche Daten von welchem Drittdienstler verwendet werden und
  • Möglichkeit zum Widerruf

Konkrete Gestaltung von Cookie-Bannern:

  • kein allgemeiner Standard, der zwingend eingehalten werden muss
  • Mindestens erforderlich:
  • Erkennbarkeit der Wahlmöglichkeit (unabhängig von Endgerät, Vorsicht bei mobiler Version)
  • Tatsächliches Vorhandensein der Wahlmöglichkeit
  • Beachte: unterschiedliche Farbwahl für verschiedene Wahlmöglichkeiten beeinträchtigt ggfls. die Freiwilligkeit
  • Ablehnoption:
  • deutlich erkennbar
  • prägnante Beschriftung
  • nicht: mehrdeutige Formulierung
  • nicht: außerhalb des Banners auf Website
  • nicht: erst nach scrollen ersichtlich