Frauen dürfen am Memminger Stadtbachfischen teilnehmen – das war das Ergebnis eines Rechtsstreits in diesem Sommer (genauere Informationen hier).

Das Landgericht Memmingen stützte das Urteil eher auf formelle Begründungen, als auf eine Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes. In der Entscheidung führt das Gericht sogar aus, dass das „allgemeinpolitische Ziel der Klägerin, Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern durchzusetzen, (…) kein ausreichendes eigenes Interesse der Klägerin“ sei.

Eine genauere Erörterung des Urteils bzw. eine Stellungnahme diesbezüglich verfassten Dr. Caroline Dressel und ihre wissenschaftliche Mitarbeiterin Nele Pohling in der neuesten Ausgabe (Heft 6) der Zeitschrift für Stiftungs-und Vereinswesen (ZStV).