Dr. Caroline Dressel

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Englisch

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Caroline Dressel berät ihre Mandanten insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts sowohl in gerichtlichen als auch in außergerichtlichen Verfahren. Ihre Berufserfahrung hat sie in internationalen Großkanzleien gesammelt und ist mit allen relevanten Fragen des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts vertraut. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die strategische und rechtliche Beratung von Unternehmen für die Digitalisierung von Arbeitsprozessen. Caroline Dressel vertritt zudem Vorstände und Geschäftsführer, insbesondere aus dem Bereich des organisierten Sports. Caroline Dressel ist es – gerade bei der arbeitsrechtlichen Beratung – wichtig, die passenden Lösungen für ihre Mandanten zu finden. Bei ihr können sich Unternehmen mit schnelllebigen und modernen Strukturen auf eine rasche und pragmatische Beratung verlassen.

Mail: dressel@slegal.de

Werdegang

  • Rechtsanwältin seit 2015
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2021
  • Promotion an der Deutschen Sporthochschule in Köln, 2020
  • LL.M.-Studiengang Legal Tech an der Universität Regensburg 2020/2021
  • Dozentin an der Hochschule Fresenius seit 2022
  • Rechtsanwältin in einer internationalen Großkanzlei mit Fokus auf Arbeits- und Sportrecht
  • Rechtsanwältin in einer amerikanischen Großkanzlei, San Francisco
  • Rechtsanwältin einer Kanzlei-Boutique mit Fokus auf Arbeits- und Sportrecht
  • Rechtsanwältin in einer mittelständischen Kanzlei mit Fokus auf Arbeitsrecht
  • Studium und Referendariat in Freiburg, Linköping (Schweden) und München

Veröffentlichungen

  • „The admissibility of fixed-term employment contracts in German professional football”, in: World Sports Advocate 02/2018, S. 4ff. (zusammen mit Simon Karlin, LLM)
  • Kapitel „UEFA“, in: Handbuch Fußball-Recht, 2. Auflage, 2018, Herausgeber Stopper, Lentze (zusammen mit Dr. Tim Bagger von Grafenstein)
  • „Kennzeichnungspflicht für sportbezogene Werbung in den sozialen Medien“, in: SpuRt 2018, S. 148ff. (zusammen mit Dr. Felix Holzhäuser)
  • „Arbeitsrecht und Transfersystem nach dem „Heinz Müller“-Urteil des BAG“, in: NZA 16/2018, S. 1046ff. (zusammen mit Dr. habil. Martin Stopper)
  • „Mediales Vorspiel – persönlichkeitsrechtliches Nachspiel?“, in: AfP 2018, S. 489ff.
  • „Admissibility of Employers‘ Requirements regarding Religious Symbols in Workplace”, in: EELC 2020/4
  • „Der Professional-Sport und die Sache mit der Meinungsfreiheit“, in: Causa Sport 2020, S. 302ff.
  • „Der digitale Arbeitsplatz“, in: Recht Digital 3/2021, S. 143ff.
  • „Kombination aus Bedingung und Befristung im Arbeitsverhältnis im Sport“, in: SpuRt 3/2021, S. 140ff.
  • „Sportler und Medien – ein ambivalentes Verhältnis, Zur Zulässigkeit der Verbreitung von Sportlerbildnissen“, in: IP-Rechtsberater, 2021, S. 121ff
  • „Kein Gleichlauf bei Dringlichkeit und Wiederholungsgefahr im urheberrechtlichen Unterlassungsverfahren“ – Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 12.04.2021 – 6 W 98/20 in: ZUM-RD 7/2021, S. 431ff.
  • „Das Urteil Stadtbachfischen – über Umwege zum richtigen Ergebnis“ – Anmerkung zu LG Memmingen, Urteil vom 28.07.2021 – 13 S 1372/20 in: ZStV 6/2021, S. 236f. (zusammen mit Nele Pohling)
  • „Nachhaltige Organisation eines Unternehmens – arbeitsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Transformation“, in: Arbeit und Arbeitsrecht, 3/2022, S. 6ff.
  • „Gleichberechtigung im Verein – Beschränkung der Mitgliedschaft aufgrund des Geschlechts“, in: ZStV 2/2022
  • „Impact-Unternehmen und das Problem mit der Gemeinnützigkeit“, in: ZStV 1/2023
  • „Recruiting und Bewerbungsverfahren, Missverständnisse und Fehler“, in: Arbeit und Arbeitsrecht, 4/2023, S. 6ff.

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