Das BMJ hat einen Entwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz vorgelegt, der den Schutz von sog. Whistleblowern erweitert – insbesondere auch auf Beschäftigte. Hinweisgebende Beschäftigte sollen vor Kündigung, Abmahnung oder ähnlichen Sanktionen geschützt werden. Hierfür müssen sich die Beschäftigten an ein bestimmtes Vorgehen halten. Für Arbeitgeber sind Möglichkeiten für den Umgang mit Falschmeldungen vorgesehen.

Wichtigste Maßnahme, die das Gesetz für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten vorsieht, ist die Einführung eines zentralen Meldesystems. Diese interne Meldestelle muss bis Ende 2023 eingeführt sein und bestimmte Funktionalitäten aufweisen. Es sollte hierfür ein Konzept entwickelt werden, das klare Zuständigkeiten, Dokumentationen etc. vorsieht und die technischen Möglichkeiten bietet. Den Beschäftigten muss es möglich sein, sich jederzeit an die Meldestelle zu wenden; die Meldemöglichkeit kann auch für Dritte geöffnet werden.

Dieses Meldesystem kann – sinnvollerweise – auch an außenstehende Dritte übertragen werden. Das bietet sich deshalb an, weil der Arbeitgeber sicherstellen muss, dass die Personen, die an der internen Meldestelle tätig sind, unabhängig und frei von Interessenkonflikten sind.

Gerne stehen wir Ihnen für eine derartige Tätigkeit und/oder eine Beratung bei der Umsetzung zur Verfügung!