Das Bundesministerium der Finanzen hat am 17. März 2022 ein Schreiben veröffentlicht, das für gemeinnützige Verein im Zusammenhang mit Spenden für die Ukraine wichtig ist. Es enthält u.a. die Bestimmung, dass gemeinnützige Vereine, deren Satzungszweck die Förderung der Flüchtlingshilfe nicht vorsieht, trotzdem an Geflüchtete aus der Ukraine spenden dürfen. D.h. Vereine können ihre Mittel ausnahmsweise abweichend vom Satzungszweck verwenden.

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

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