Eine Änderung des IfSG und weiterer Gesetze u.a. zur Durchsetzung der 3G–Regelung in Betrieben wurden beschlossen. Die neuen Regelungen betreffen sämtliche Betriebe, also alle Arbeitgeber! Auf der Website des BAMS finden Sie eine gute erste Übersicht zu den wesentlichen Punkten der Regelungen: https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-Infektionsschutzgesetz/faq-infektionsschutzgesetz.html
Nichtsdestotrotz bleiben in der Umsetzung Fragen offen – gerne steht unser Arbeitsrechtsteam für eine (Erst–)Beratung zur Verfügung!