Grundstücksauktionen

Belehrungen und Vertragsmuster

Die Notare Hans-Joachim Schwenke und Dr. Sebastian Schütz (mit dem Amtssitz Berlin) begleiten seit vielen Jahren Grundstücksauktionen der Auktionshaus Karhausen AG. Hierzu weisen die Notare (mit dem Amtssitz Berlin) auf folgendes hin:

Bei der Beurkundung des Zuschlages im Rahmen von freiwilligen Grundstücksauktionen gibt es eine Ausnahme von der sonst geltenden zweiwöchigen Wartefrist für Verbraucherkaufverträge, die zwischen Aushändigung des Entwurfes durch den Notar (mit dem Amtssitz Berlin) und der Beurkundung einzuhalten wäre. Diese Frist gilt hier nicht. Auch Verbraucherkaufverträge werden also regelmäßig sofort, d.h. noch am Auktionstag, beurkundet. Bitte bedenken Sie daher genau, ob und wie hoch Sie für ein Objekt bieten wollen und lassen sich vorher umfassend beraten. Nach erfolgter Beurkundung sind Änderungen nur noch mit dem Einverständnis aller Beteiligten möglich.

Versteigerungsbedingungen

Sofern Sie an einer entsprechenden Versteigerung teilnehmen möchten, ist es empfehlenswert, sich zuvor mit den Versteigerungsbedingungen, die hier zum Download zur Verfügung stehen, vertraut zu machen. Den freiwilligen Versteigerungen der Auktionshaus Karhausen AG liegen Allgemeine Versteigerungsbedingungen zugrunde, in denen verschiedene Regelungen, die bei der Versteigerung und dem Erwerb der Immobilie gelten, allgemein und im Voraus Geltung finden. Hierzu gehören z.B. der Zeitpunkt der Übergabe, die Zahlung des Meistgebotes und die Modalitäten der Abwicklung und insbesondere auch Haftungsausschlüsse.

Versteigerungsprotokoll

Ferner steht ebenfalls das Muster eines Versteigerungsprotokolls zum Download zur Verfügung. Bei Fragen zu den Versteigerungsbedingungen oder zur Urkundsgestaltung besteht zudem die Möglichkeit, sich mit dem Notar (mit dem Amtssitz Berlin) vorher in Verbindung zu setzen.

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