Hans-Joachim Schwenke und Dr. Caroline Dressel haben sich intensiv mit der Ehevertragsklausel in Beteiligungsverträgen auseinandergesetzt. Denn diese Klauseln führen immer wieder zu Unstimmigkeiten und Unsicherheiten bei Gründer/innen und Investor/innen. Erfreulicherweise gibt es eine Möglichkeit, Beteiligungsverträge so zu gestalten, dass Ehevertragsklauseln nicht enthalten sein müssen und eine Verfügung über die Gesellschaftsanteile trotzdem jederzeit möglich und unabhängig von der Zustimmung der Ehepartner/innen ist.

Das Business Angel Netzwerk Deutschland hat dieses Thema aufgefasst: https://www.business-angels.de/ehevertragsklauseln-in-beteiligungsvertraegen/

Und auch in der nächsten GWR- Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht wird hierzu ein Beitrag erscheinen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Hans-Joachim Schwenke und Dr. Caroline Dressel!