Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf seiner Website die Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht veröffentlicht, die in diesem neuen Jahr in Kraft treten werden. Wir haben für Sie die relevanten Änderungen zusammengefasst:

  • Kurzarbeitergeld: Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden im Wesentlichen bis zum 31. März 2022 verlängert.
  • Elektronische Arbeitslosmeldung: Arbeitslose und Arbeitssuchende können ab sofort elektronisch ihre Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit einreichen.
  • Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich ab dem 1. Januar 2022 auf EUR 9,82.
  • Virtuelle Betriebsversammlungen: Die Sonderregelungen für virtuelle Betriebsversammlung, Versammlungen von leitenden Angestellten oder Sitzungen von Einigungsstellen gelten weiter bis zum 19. März 2022.
  • Künstlersozialversicherung: Die Sonderregelungen für die Künstlersozialversicherung wurden ebenfalls verlängert; dies bis zum Jahresende 2022. Dazu gehört der Abgabesatz von 4,2%, die jährliche Mindesteinkommensgrenze von EUR 3.900 und die Verdienstgrenze von EUR 1.300/Monat.
  • Hinzuverdienstgrenze Altersrente: Die jährliche Hinzuverdienstgrenze vor Erreichen der Regelaltersgrenze beträgt weiterhin EUR 40.060,00.
  • Statusfeststellungsverfahren: Es wird eine Prognoseentscheidung eingeführt, die schon vor Beginn der Tätigkeit (Rechts-)Sicherheit schaffen kann. Zudem wird eine Gruppenfeststellung für gleiche Vertragsverhältnisse ermöglicht, sodass ein Auftraggeber nicht für jeden einzelnen Auftragnehmer ein gesondertes Verfahren anstreben muss.

Bei Fragen zu diesen Änderungen und deren Umsetzung können Sie sich gerne jederzeit an unser Arbeitsrechts-Team wenden!